Wichtige Information

 

Konzentrierter Eildienst im Landgerichtsbezirk Hagen

(Stand März 2023)

 

Ab dem 01.07.2022 werden die Geschäfte des richterlichen Eildienstes im Landgerichtsbezirk Hagen konzentriert von dem Amtsgericht Hagen wahrgenommen.

Einzelheiten der Eildienstregelung können Sie dem vom Landgericht Hagen veröffentlichten Präsidiumsbeschluss entnehmen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Amtsgericht  Plettenberg während der Eildienstzeiten nicht als Postannahmestelle des Amtsgerichts Hagen dient. Mithin sind Anträge, die im Eildienst erledigt werden sollen, zwingend unmittelbar bei dem Amtsgericht Hagen einzureichen.

 

Der Bereitschaftsdienst umfasst folgende Zeiträume:

-      montags und dienstags von 06:00 Uhr bis 07:30 Uhr sowie 16:00 Uhr bis 21:00 Uhr;

 

-      mittwochs und donnerstags von 06:00 Uhr bis 07:30 Uhr sowie 15:30 Uhr bis 21:00 Uhr;

 

-      freitags von 6:00 Uhr bis 07:30 Uhr sowie 15:00 Uhr bis 21:00 Uhr,

 

-      an Wochenenden, Feiertagen, Heiligabend und Silvester sowie an sonstigen Tagen, an denen der allgemeine Dienstbetrieb ruht (bspw. Betriebsfest, Ausflüge, etc.) von 06:00 Uhr bis 21:00 Uhr.

 

 

Anträge sind zwar grundsätzlich schriftlich über das EGVP einzureichen; wegen technischer Schwierigkeiten beim Empfang eiliger elektronischer Nachrichten über das EGVP sind Anträge für eine Übergangszeit aber noch vorrangig per Telefax oder E-Mail an die jeweils zuständige der nachstehend aufgeführten Geschäftsstellen zu senden.

 

Bitte beachten Sie:

Sollten Sie den Antrag über das EGVP einreichen, ist wegen der genannten Schwierigkeiten eine Bearbeitung nur gesichert, wenn der Antrag auch per Telefax oder E-Mail übersandt wird oder unter den jeweiligen Telefonnummern – ggf. zur Nachtzeit an beide Nummern der jeweiligen Geschäftsstelle per SMS – angekündigt wird.

 

Hagen, im März 2023

Der Direktor des Amtsgerichts Hagen

 

 

Sachse