Wichtige Information
Konzentrierter Eildienst im Landgerichtsbezirk Hagen
(Stand März 2023)
Ab dem 01.07.2022 werden die Geschäfte des richterlichen Eildienstes im Landgerichtsbezirk Hagen konzentriert von dem Amtsgericht Hagen wahrgenommen. Anträge, die im Eildienst erledigt werden sollen, sind zwingend beim Amtsgericht Hagen einzureichen. Die weiteren Amtsgerichte des Bezirks in Altena, Iserlohn, Lüdenscheid, Meinerzhagen, Plettenberg, Schwelm, Schwerte und Wetter dienen nicht als Postannahmestelle des Amtsgerichts Hagen.
Der Bereitschaftsdienst umfasst folgende Zeiträume:
- montags und dienstags von 06:00 Uhr bis 07:30 Uhr sowie 16:00 Uhr bis 21:00 Uhr;
- mittwochs und donnerstags von 06:00 Uhr bis 07:30 Uhr sowie 15:30 Uhr bis 21:00 Uhr;
- freitags von 6:00 Uhr bis 07:30 Uhr sowie 15:00 Uhr bis 21:00 Uhr,
- an Wochenenden, Feiertagen, Heiligabend und Silvester sowie an sonstigen Tagen, an denen der allgemeine Dienstbetrieb ruht (bspw. Betriebsfest, Ausflüge, etc.) von 06:00 Uhr bis 21:00 Uhr.
Anträge sind zwar grundsätzlich schriftlich über das EGVP einzureichen; wegen technischer Schwierigkeiten beim Empfang eiliger elektronischer Nachrichten über das EGVP sind Anträge für eine Übergangszeit aber noch vorrangig per Telefax oder E-Mail an die jeweils zuständige der nachstehend aufgeführten Geschäftsstellen zu senden.
• Die Geschäftsstelle A ist zuständig für alle unaufschiebbaren Rechtsangelegenheiten auf den Gebieten des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts einschließlich internationaler Rechtshilfe, des Aufenthaltsrechts und der Angelegenheiten nach den Polizeigesetzen des Bundes und der Länder sowie dem Ordnungsbehördengesetz NRW.
Sie ist erreichbar
per Telefax: 02331/985780
per Telefon: 0173/8531687 oder 0172/2349423
per E-Mail: Eildienst@ag-hagen.nrw.de
• Die Geschäftsstelle B ist zuständig für alle sonstigen unaufschiebbaren Rechtsangelegenheiten, insbesondere für alle sonstigen Freiheitsentziehungssachen nach Bundes- und Landesrecht.
Sie ist erreichbar
per Telefax: 02331/985781
per Telefon: 0173/8506077 oder 0172/2359480
per E-Mail: Eildienst_Unterbringung@ag-hagen.nrw.de
Bitte beachten Sie:
Sollten Sie den Antrag über das EGVP einreichen, ist wegen der genannten Schwierigkeiten eine Bearbeitung nur gesichert, wenn der Antrag auch per Telefax oder E-Mail übersandt wird oder unter den jeweiligen Telefonnummern – ggf. zur Nachtzeit an beide Nummern der jeweiligen Geschäftsstelle per SMS – angekündigt wird.
Hagen, im März 2023
Der Direktor des Amtsgerichts Hagen
Sachse